Am 24. März 2021 veröffentlichte der UN-Kinderrechtsausschuss eine neue Allgemeine Bemerkung (General Comment), die sich mit der Auslegung der Kinderrechte im digitalen Raum befasst. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Expert*innenkreis ins Leben gerufen. Dieser setzt sich mit aktuellen Fragestellungen und Themen rund um die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld auseinander. Der Kreis besteht aus 35 verschiedenen Organisationen, Verbänden, Projekten und Institutionen, die interdisziplinär in den Bereichen Forschung, Medienpädagogik, politische Bildung, Kinder- und Jugendmedienschutz, Informatik und Design tätig sind. Dazu gehören auch Kinder- und Jugendverbände, Einrichtungen des Jugendmedienschutzes, die Freiwilligen Selbstkontrollen sowie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Der DBJR ist Teil dieser Runde, welche durch die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerks organisiert und geleitet wird.