Orientierung, Arbeitsweise und Haltung
der Fachstelle für Prävention von sexualisierter Gewalt
Die Fachstelle Prävention von sexualisierter Gewalt wurde im März 2023 eingerichtet und versteht sich als Schnitt- und Netzwerkstelle zwischen Bundespolitik, Wissenschaft und der Jugendverbandsarbeit. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und positiven Erfahrungen aus der jugendverbandlichen Praxis möchte die Fachstelle prozesshaft Wissen sammeln und strukturiert seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Wir verstehen Prävention von sexualisierter Gewalt…
…als individuelle Maßnahmenpakete, welche darauf abzielen sexualisierte Gewalt zu verhindern. Prävention ist ein fortlaufender Schutzprozess, der für jede Organisation spezifisch erarbeitet und immer wieder reflektiert und angepasst werden muss. Dies ist notwendig, da die Lebenswelt von jungen Menschen sehr dynamisch ist.
Ein gutes Beispiel hierfür sind technologische Neuerungen, die zu anderen Schutzbedarfen führen können, welche erst erfasst und dann in die Schutzprozesse eingearbeitet werden müssen. Dies erfordert einen langen Atem und eine gute Vernetzung zu Mitstreiter*innen. In diesem Kontext spielen auch KI, Chatfunktionen, Social Media und der Peer-to-Peer-Trend eine wichtige Rolle.
Wir verstehen sexualisierte Gewalt als jede Form von Gewalt oder Übergriff, bei der sexualisierte Handlungen, sexualisierte Ausbeutung oder sexualisierte Übergriffe gegen den Willen und/oder ohne Einverständnis einer Person stattfinden. Dazu gehören eine breite Palette von Verhaltensweisen, die von verbaler Belästigung, anzüglichen Kommentaren und unerwünschtem Körperkontakt bis hin zum sexuellem Missbrauch reichen.
- Sexualisierte Gewalt geht meist mit einem Machtungleichgewicht einher. Das bedeutet, dass eine Person ihre Macht über eine andere Person ausnutzt, um ihre sexuelle Integrität, ihre körperliche Selbstbestimmung und ihre psychische Gesundheit zu verletzen und/oder zu missachten.
- Sexualisierte Gewalt ist niemals die Schuld oder Verantwortung der betroffenen Person. Jede Form von (sexualisierter) Gewalt ist inakzeptabel und verletzt die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen.
- Sexualisierte Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem. Jugendverbände sind daher nicht vor Fällen der sexualisierten Gewalt gefeit. Es kann auch in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit zu Übergriffen, Belästigung, Ausbeutung oder anderen Formen des sexuellen Missbrauchs kommen. Demnach ist ein funktionierendes Schutzsystem und präventive Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Wir denken Schutz vor sexualisierter Gewalt…
… inklusiv.
… intersektional.
… partizipativ.
… digital und analog.
… an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientiert.
Grundlagen unseres Handelns bieten…
… der Bundesjugendring und seine Mitgliederorganisationen vertreten eine Haltung und den Willen Verantwortung zu übernehmen und alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu tun, um Kinder und Jugendliche in den Strukturen zu schützen (Satzung, Beschlüsse und Angebote).
… die Menschenrechte der Vereinten Nationen, vor allem die seit 1992 für Deutschland verpflichtend geltende Kinderechtekonvention (Art. 19) und die Istanbulkonvention (Art. 31).
… weitere gesetzliche Grundlagen, welche sich aus dem nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland ableiten lassen. Mehr Informationen werden im Themenfeld Recht auf dieser Website bereitgestellt.
… auch Empfehlungen und der fachliche Austausch mit der Ebene der Bundespolitik. Unter anderem sind der National Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und weitere wichtige Akteur*innen und Ansprechpersonen/-stellen im Fachdiskurs und liefern wertvolle Orientierungshilfen für die Arbeit der Fachstelle.
… neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Fachstelle bezieht sich auf Fachwissen, neuen Erkenntnissen und (Fach-)Studien und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch bei der Gewinnung von neuen Daten.